Immer mehr Menschen investieren in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin und erzielen damit beachtliche Gewinne. Doch was viele nicht bedenken: Auch auf diese Gewinne müssen Steuern gezahlt werden. Das Thema Krypto-Steuer ist für viele noch ein Rätsel, doch es gibt klare Regelungen und Vorschriften, die man kennen sollte, um keine unangenehmen Überraschungen vom Finanzamt zu bekommen. In diesem Artikel erfährt der Leser alles Wichtige darüber, wie man seine Gewinne aus digitalen Währungen korrekt versteuert und welche Fallstricke es dabei zu beachten gilt. Achtung: nur ein Steuerberater kann die Thematik abschließend klären.
Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
Es ist bekannt, dass Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland grundsätzlich als Kapitalerträge behandelt werden und daher der Abgeltungssteuer unterliegen können. Die genauen Steuersätze hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe des Gewinns und dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Es wird empfohlen, sich an einen professionellen Steuerberater zu wenden, um eine genaue Auskunft über die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland zu erhalten. Bereits im Februar 2023 entschied der Bundesfinanzhof in München, dass Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptos der Steuerpflicht unterliegen.
Allerdings gilt die jährliche Haltefrist. Wer etwa Bitcoin kauft, diese über ein Jahr in seiner Wallet belässt und dann verkauft, muss keine Steuern auf eventuelle Gewinne zahlen. Sobald aber innerhalb der Frist von 12 Monaten diese gegen andere Kryptos tauscht, beginnt die Frist erneut. Im Prinzip dasselbe Vorgehen wie bei Gold. Auch hier kann das Edelmetall – wenn der Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt – gewinnbringend verkauft werden, ohne Steuern zu zahlen. Allerdings kann dieser Ratgeber keinen Steuerberater ersetzen. Kunden sollten in jedem Fall alle Gewinne melden und einen Steuerberater beauftragen.
Wo werden Gewinne aus digitalen Währungen angegeben?
Wer seine Steuererklärung selbst macht, gibt eventuelle Gewinne grundsätzlich in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) innerhalb der Zeilen 41-46 an (Elster). Aktuell existiert die Freigrenze bei 600 EUR pro Jahr. Also reine Gewinne aus digitalen Währungen. Trotzdem sollten Nutzer immer alle Gewinne angeben, einfach um auf Nummer sicher zu gehen. Mittlerweile sind die Finanzämter gut geschult, was Kryptowährungen betrifft. Noch vor 10 Jahren sah die Sachlage anders aus.
Wichtig, alle Transaktionen dokumentieren
Wer einfach nur Kryptos als Geldanlage betrachtet, speichert nur die Transaktion des Kaufs und Verkaufs. Sobald aber aktiv Handel betrieben wird, mit dem Ziel der schnellen Spekulation, wird es schon schwieriger. In jedem Fall werden die Finanzämter präzise Informationen anfordern, besonders wenn hohe Gewinne erzielt werden. First in – First out, mit dem Handel von Kryptos (aus steuerlicher Sicht) sind keine Späße zu machen. Nur wer korrekt bis ins kleinste Detail dokumentiert, verhindert drastische Nachzahlungen.
Ein „Einkommen“ mit dem Handel von digitalen Währungen muss immer versteuert werden. Dies gilt als gewerbliches Einkommen. Zwar gilt auch ein kleiner Freibetrag von 256 EUR, aber vermutlich werden viele Profis diesen überschreiten. Alles andere wäre auch kaum als Einkommen zu bezeichnen. Nutzer sollten sich immer bewusst sein, dass Kryptowährungen extrem volatile digitale Währungen sind. Starke Kursschwankungen sind Alltag. Dafür mit Potenzial, deutlich größere Gewinne in kürzerer Zeit zu machen als mit eher herkömmlichen Geldanlagen.
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Seit 2010 selbständig als SEO-Berater tätig. Betreiber von Kryptokanal.de und interessiert an Themen wie Kryptowährungen, Bitcoin, Finanzen und allgemein Geldverdienen im Internet.